Die Unfallversicherung

 

Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung schützt vor den wirtschaftlichen Folgen nach einem Unfall,  insbesondere im Fall einer verbleibenden und dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung.

 

Wer ist versichert?

Alle aktiven und passiven Mitglieder, Funktionäre, Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-, Kampf- und Zielrichter, alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Lizenzspieler und Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

 

Was versteht die Versicherung unter einem Unfall?

Ein Unfall liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch Todesfälle als unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der aktiven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs (ohne äußere Einwirkung) sind versichert.

 

Wann besteht Versicherungsschutz?

Versichert ist grundsätzlich die Teilnahme am satzungsgemäßen Vereins-/Verbandsbetrieb. Unfälle beim Training fallen ebenso darunter wie die Teilnahme an Turnieren oder Sportveranstaltungen für den Verein. Mitversichert sind zudem auch Unfälle, die den Mitgliedern als Zuschauer bei versicherten Veranstaltungen sowie bei sämtlichen sportlichen Aktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern zur Sportausübung zur Verfügung stellt, zustoßen. Auch der direkte Weg zu und von den versicherten Aktivitäten ist abgesichert, jegliche private Sportausübung mit Folgen jedoch nicht.

 

Welche Leistungen werden erbracht?

Die Sportunfallversicherung hat insbesondere das Ziel, bei schweren Verletzungen eine besondere Hilfe zu bieten. Es werden daher in jedem Sportversicherungsvertrag der LSB/LSV im Invaliditätsfall und im Todesfall Leistungen erbracht. Schwerverletzten wird zudem ein Reha-Management über einen erfahrenen Rehadienst angeboten. Dieser Rehadienst begleitet den Verletzten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation sowie im  Sozialen-, Beruflichen- oder auch im Pflege-Management. Die Vereinbarungen mit den LSB/LSV bieten darüber hinaus noch weitere Zusatzleistungen, die je nach LSB/LSV variieren.

 

Wie errechnet sich eine Invaliditätsleistung?

Die vertraglichen Bestimmungen sehen für Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (Arme, Beine, Sehkraft usw.) feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die abhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung nach ärztlicher Begutachtung herangezogen werden. Für Gesundheitsschäden an anderen oder mehreren Körperteilen oder Sinnesorganen wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt.

 

Werden Leistungen meiner privaten Unfallversicherung angerechnet?

Nein. Die Leistungen aus der Sportversicherung erfolgt zusätzlich zur privaten Vorsorge. Grundsätzlich kann über den Sportversicherungsvertrag des LSB/LSV die private Vorsorge nicht ersetzt werden.

 

Vorgehensweise bei einem Unfall

Melden Sie vorsichtshalber jeden Unfall umgehend dem zuständigen Versicherungsbüro Ihres LSB/LSV.  Natürlich geht das auch online unter www.arag-sport.de

 

Das waren die wichtigsten Infos zur Unfallversicherung im Sportversicherungsvertrag. Im nächsten vid stellen wir Ihnen die Haftpflichtversicherung vor, eine weitere wesentliche Säule der Sportversicherungsverträge im organisierten Breiten- und Amateursport. 

 

Quelle: aragvid-arag 07/11